Verletztengeld-Rechner

Berechnet Verletztengeld nach SGB VII inkl. Netto-Deckel und Abzuegen.

Autor: Max Becker, Dipl.-Finanzwirt Review: Dr. Anna Mueller, Steuerberaterin Zuletzt aktualisiert: 2026-01-06

Verletztengeld-Rechner

Berechne Zahlbetrag, Abzuege und Ersatzquote nach SGB VII.

Durchschnitt der letzten 4 Wochen vor dem Unfall.
Netto-Deckel laut SGB VII; aus Lohnabrechnung.
Zaehl alle Kalendertage inkl. Wochenenden.
Standard 9,3 % (2025).
Standard 1,3 % (Haelfte von 2,6 %).
PV-Regelsatz, Zuschlag nur wenn ue23 und kinderlos.

Wissensblock

Verletztengeld ersetzt dein Einkommen, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit dich arbeitsunfaehig macht. Es startet in der Praxis meist nach Ablauf der Entgeltfortzahlung (regelmaessig nach 6 Wochen) und wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. Die Berechnung folgt klaren Leitplanken aus dem SGB VII: 80 % des regelmaessigen Bruttoeinkommens, gedeckelt auf dein tatsaechliches Netto. Damit bekommst du einen realistischen Zahlbetrag, der dir hilft, Miete, Darlehen oder Unterhalt weiter zu bedienen, solange du ausfaellst.

Der Rechner verwendet Monatswerte, weil viele Bescheide und Gehaltsabrechnungen so aufgebaut sind. Du traegst dein durchschnittliches Monatsbrutto und Monatsnetto aus den letzten vier Wochen vor dem Unfall ein und gibst die Ausfalltage an. Wir rechnen daraus ein kalendertaegliches Entgelt, wenden den 80-%-Faktor an und pruefen anschliessend die Netto-Deckelung. Damit das Ergebnis praxisnah bleibt, kannst du die Arbeitnehmer-Anteile fuer Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung anpassen – inklusive Zuschlag fuer Kinderlose. Diese Abzuege werden in der Regel vom Verletztengeld einbehalten, waehrend die Unfallversicherung die Arbeitgeberanteile traegt.

Beispiel: Monatsbrutto 4.200 EUR, Netto 2.700 EUR, 30 Ausfalltage, RV 9,3 %, ALV 1,3 %, PV 1,7 % plus 0,6 % Zuschlag. Der Rechner bildet daraus ein taegliches Brutto von 140,00 EUR, deckelt auf 80 % = 112,00 EUR, prueft die Netto-Grenze von 90,00 EUR und setzt deshalb 90,00 EUR an. Bei 30 Tagen ergibt das 2.700 EUR Verletztengeld brutto. Nach RV/ALV/PV-Abzuegen bleiben rund 2.429 EUR netto uebrig. Diese Aufschluesselung siehst du im Ergebnisblock und kannst sie direkt mit dem Bescheid deiner Berufsgenossenschaft oder deinem Arbeitgeber abgleichen.

Nutze die Ausgabe, um Zahlungsfluessen zu planen: Vergleiche das Nettogeld mit deinen Fixkosten, plane ggf. Ruecklagen oder Ueberbrueckungshilfen und dokumentiere den Zeitraum. Der Rechner zeigt auch die Ersatzquote bezogen auf dein Netto, sodass du siehst, wie viel deines ueblichen Einkommens abgesichert ist. Wenn du deine Ausfalltage anpasst – etwa fuer Reha, Wiedereingliederung oder Gutachtertermine – erhaeltst du sofort neue Monats- und Gesamtwerte. Alle Berechnungen laufen lokal im Browser; es werden keine Daten gespeichert oder versendet.

FAQ

Wann besteht Anspruch auf Verletztengeld?

Bei Arbeitsunfaehigkeit aufgrund Arbeitsunfall oder anerkannter Berufskrankheit, meist ab dem Tag nach Ende der Entgeltfortzahlung (regelmaessig nach 6 Wochen). Voraussetzung ist eine aertzlich festgestellte Arbeitsunfaehigkeit und Versicherungsschutz ueber die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.

Wie lange wird gezahlt?

Grundsaetzlich bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfaehigkeit, Abschluss einer Heilbehandlung oder Beginn einer anderen Lohnersatzleistung (z. B. Uebergangsgeld). Orientierungswert sind bis zu 78 Wochen pro Fall, tatsaechlich entscheiden die Traeger nach medizinischem Verlauf.

Ist Verletztengeld steuerpflichtig?

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heisst, es erhoeht den Steuersatz auf uebrige Einkuenfte. In diesem Rechner fokusieren wir uns auf den Zahlbetrag; pruefe deinen Steuerbescheid fuer die endgueltige Wirkung.

Welche Abzuege fallen an?

Vom Verletztengeld werden in der Regel Arbeitnehmer-Anteile fuer Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten. Der Zuschlag fuer Kinderlose in der Pflegeversicherung kommt hinzu. Krankenversicherungsbeitraege uebernimmt die Unfallversicherung.

Max Becker
Verantwortlich fuer diesen RechnerMax BeckerDipl.-Finanzwirt · Finanzverwaltung NRW
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