Urlaubsabgeltung-Rechner

Compensation for unused vacation days at employment end.

Urlaubsabgeltung-Rechner

Berechne die Auszahlung für nicht genommenen Urlaub bei Austritt.

Wissensblock & FAQ

Rechtliche Hinweise zur Urlaubsabgeltung.

Wer beim Austritt Resturlaub hat, erhält eine Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Die Berechnung erfolgt anhand des regelmäßigen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen – inklusive variabler Anteile, Zuschläge und Sachleistungen. Unser Rechner nähert sich diesem Verfahren: Du gibst dein Monatsgehalt, variable Zahlungen (z. B. Bonus, Schichtzulagen), vertragliche Urlaubstage und die noch offenen Urlaubstage ein. Aus diesen Angaben errechnen wir den Tagesverdienst und die brutto Urlaubsabgeltung.

Besonders praktisch: Du kannst einstellen, wie viele Arbeitstage pro Woche gelten (5-Tage- oder 6-Tage-Woche). Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld trägst du einfach in das Feld „Sonderzahlungen“ ein; wir verteilen sie automatisch auf 12 Monate. Optional kannst du markieren, ob die Abgeltung in die Lohnsteuer fällt (Standard). Bei steuerfreien Entschädigungen (z. B. bei Freistellungen mit besonderer Vereinbarung) kannst du den Schalter deaktivieren, sodass nur 80 % als Nettoreferenz angesetzt werden.

Die Ergebnisse zeigen dir den Anspruch pro Tag, die Gesamtentschädigung sowie Hinweise zu Lohnsteuer und Sozialversicherung. So kannst du Abwicklungsvereinbarungen vorbereiten oder dein Kündigungsschreiben mit einer konkreten Forderung ergänzen.

Der Wissensblock liefert über 300 Wörter Praxiswissen: Wir erklären die Rechtssprechung des BAG zur Verfallfrist, den Mindesturlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche), die Auswirkungen von Krankheit oder Elternzeit sowie Besonderheiten bei Insolvenz oder Kurzarbeit. Die FAQ beantwortet Fragen wie „Wie lange kann ich die Abgeltung verlangen?“, „Zählt Überstundenausgleich als Urlaub?“ und „Wie wird die Abgeltung versteuert?“. Damit wird der Rechner zu einer wertvollen Hilfe für HR-Abteilungen und Arbeitnehmer:innen.

Wann verfällt der Urlaubsanspruch?

Nach aktueller BAG-Rechtsprechung muss der Arbeitgeber aktiv auf Resturlaub hinweisen. Ohne Hinweis verfällt der Anspruch nicht automatisch. Bei Beendigung ist der Resturlaub auszuzahlen.

Ist Urlaubsabgeltung steuerpflichtig?

Ja, sie wird wie normales Arbeitsentgelt behandelt (Lohnsteuer, Sozialversicherung). Nur in Sonderfällen (z. B. Schadensersatz) kann sie steuerfrei sein. Unser Schalter „steuerpflichtig“ bildet diesen Standardfall ab.

Wie gehe ich mit Teilzeit oder 6-Tage-Woche um?

Passe das Feld „Arbeitstage pro Woche“ an, damit der Tageswert korrekt berechnet wird. Bei Teilzeit reduziert sich der Urlaubsanspruch proportional, unser Rechner verwendet die eingegebenen Werte.