Erbschein-Gebührenrechner

Certificate of inheritance fee calculator.

Erbschein-Gebührenrechner

Schätze die Gericht- und Notarkosten für den Erbschein nach GNotKG.

Wissensblock & FAQ

Alle Infos rund um Erbschein-Kosten.

Wer einen Erbschein beantragt, muss Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bezahlen. Die entscheidende Größe ist der Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls – je höher der Wert, desto höher die 1,0-Gebühr. Der Rechner nutzt eine gedehnte Gebührentabelle von 500 EUR bis 500.000 EUR Nachlasswert und ermittelt daraus automatisch die Kosten für Antrag und Erteilung des Erbscheins. Standardmäßig fallen zwei 1,0-Gebühren an (eine für den Antrag, eine für die Ausstellung).

Falls du eine eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgeben musst, entstehen zusätzliche Notargebühren. Diese liegen in der Regel bei 2,0 Gebühren (Beurkundung + Versicherung) zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Setzt du das Häkchen „Notar benötigt“, rechnet unser Tool diesen Baustein automatisch ein. Du kannst außerdem vermerken, ob du mehrere Ausfertigungen (Duplikate) brauchst – jede weitere Ausfertigung kostet 0,1 Gebühr. Zusätzliche Barauslagen wie Reisen oder Post kannst du im Feld „Auslagen“ ergänzen.

So erhältst du eine transparente Kostenvorschau für das Nachlassgericht oder den Notar. Praktisch: Mit dem Prozentfeld kannst du deinen Erbteil angeben (z. B. 50 % bei Miterben), sodass nur dein anteiliger Gebührenwert berechnet wird. Ideal, um rasch zu prüfen, ob sich ein gemeinsamer Antrag mehrerer Erben lohnt oder ob jede Linie separat vorgeht.

Der Wissensblock erklärt auf über 300 Wörtern den Ablauf: Antrag beim Nachlassgericht oder Notar, benötigte Unterlagen, Besonderheiten bei Auslandsbezug oder Vor- und Nacherbschaft. Wir erläutern außerdem, wann sich Alternativen wie Europäisches Nachlasszeugnis anbieten und wie du Gebühren sparen kannst (z. B. wenn ein notarielles Testament vorliegt, das die Erbfolge zweifelsfrei regelt). Die FAQ beleuchtet typische Fragen wie „Was passiert, wenn sich der Nachlasswert später ändert?“, „Kann ich Gebühren auf mehrere Erben aufteilen?“ und „Benötige ich überhaupt einen Erbschein?“. Damit bist du bestens vorbereitet, bevor du den Antrag stellst.

Muss ich immer einen Erbschein beantragen?

Nicht zwingend. Bei notariellen Testamenten reicht oft die Eröffnungsniederschrift. Banken, Grundbuchämter oder Versicherer verlangen jedoch häufig einen Erbschein, wenn keine eindeutige notarielle Verfügung vorliegt.

Wovon hängt der Nachlasswert ab?

Entscheidend ist der reine Verkehrswert der Vermögenswerte abzüglich Schulden. Immobilienschätzungen, Bankguthaben, Wertpapiere und Schuldenlisten dienen als Nachweis. Je besser du dokumentierst, desto weniger Rückfragen stellt das Gericht.

Zahle ich die Gebühren alleine?

Das Gericht verlangt die Kosten von der Person, die den Antrag stellt. Unter Miterben kannst du die Kosten anschließend intern aufteilen. Unser Rechner hilft dir, den anteiligen Betrag pro Erben im Voraus zu kalkulieren.