Prozesskostenrechner

Gerichtskosten und RVG-Anwaltskosten aus Streitwert und Instanz berechnen.

Autor: Max Becker, Dipl.-Finanzwirt Review: Dr. Anna Mueller, Steuerberaterin Zuletzt aktualisiert: 2026-01-06

Prozesskostenrechner

Gerichtskosten und RVG-Anwaltskosten transparent kalkulieren.

Wissensblock

Der Prozesskostenrechner kombiniert Gerichtsgebuehren nach GKG mit Anwaltsgebuehren nach RVG. Grundlage ist der Streitwert: Er bestimmt sowohl die 1,0-Gebuehr fuer das Gericht als auch die 1,0-Gebuehr fuer Anwaltshonorare. Wir verwenden die aktuelle Tabelle (Auszug bis 500.000 EUR) und rechnen die in Zivilverfahren ueblichen Faktoren: Gericht 3,0 in erster Instanz und 4,0 in zweiter Instanz; bei Vergleich sinkt die Gerichtgebuehr auf 2,0 bzw. 3,0. Fuer Anwaelte setzen wir 1,3 Verfahrensgebuehr, 1,2 Terminsgebuehr und optional 1,0 Einigungsgebuehr an, plus 20 EUR Auslagenpauschale. Umsatzsteuer von 19 % laesst sich ein- oder ausschalten.

So nutzt du das Tool: Trage den Streitwert, waehle die Instanz (erste oder Berufung) und setze Haken fuer Vergleich und Umsatzsteuer. Optional kannst du die Einigungsgebuehr abwaehlen, falls kein Vergleich geschlossen wurde. Ein Klick auf "Berechnen" liefert dir getrennt Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten (netto, MwSt, brutto) und das volle Prozesskostenrisiko, das bei Unterliegen faellig wird: Gericht + eigene Kanzlei + gegnerische Kanzlei. Alle Werte basieren auf den Gebuehrentabellen und sind damit schnell mit Kostennoten abzugleichen.

Beispiel (voreingestellt): Streitwert 15.000 EUR, erste Instanz, kein Vergleich. Gericht 1,0-Gebuehr laut Tabelle 293 EUR, Faktor 3,0 -> 879 EUR. Anwalt: 1,3 + 1,2 = 2,5 Gebuehrenpunkte, keine Einigungsgebuehr, plus 20 EUR Auslagen. 2,5 * 941 EUR + 20 EUR = 2.372,50 EUR netto; mit 19 % MwSt rund 2.824 EUR. Prozesskostenrisiko bei Unterliegen: 879 EUR Gericht + 2 x 2.824 EUR Anwaelte = ca. 6.527 EUR. Der Ergebnisblock listet jeden Zwischenschritt, damit du ihn mit RVG-Rechnern oder Kostennoten vergleichen kannst.

Hinweis: Sondertatbestaende (Mehrere Auftraggeber, PKH/VKH, Terminsvertreter, Reisekosten, Fahrtkosten, Zeugen-/Sachverstaendigenkosten) sind nicht enthalten. Das Tool eignet sich fuer eine schnelle Schaetzung und Transparenz gegenueber Mandanten oder Geschaeftspartnern. Alle Berechnungen laufen lokal im Browser; es werden keine Eingaben gespeichert oder versendet.

FAQ

Warum 3,0 bzw. 4,0 Gerichtskosten?

Die GKG-Gebuehr betraegt in der ersten Instanz regelmaessig 3,0, in der Berufungsinstanz 4,0. Bei Abschluss eines Vergleichs reduziert sich die Gerichtgebuehr typischerweise auf 2,0 bzw. 3,0.

Welche RVG-Gebuehren werden angesetzt?

Standardzivilfall: Verfahrensgebuehr 1,3 (Berufung 1,6), Terminsgebuehr 1,2, Einigungsgebuehr 1,0 optional, Auslagenpauschale 20 EUR, zuzzgl. 19 % MwSt falls umsatzsteuerpflichtig.

Wie berechnet sich das Kostenrisiko bei Unterliegen?

Unterliegst du vollstaendig, traegst du die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten. Deshalb addieren wir Gericht + eigene Kanzlei + gegnerische Kanzlei (identisch kalkuliert).

Was ist nicht enthalten?

Nicht abgebildet sind Reisekosten, Tagegelder, Zeugen-/Sachverstaendigenkosten, Mehrfachbeauftragung, PKH/VKH und besondere Tatbestaende. Diese muessten separat ergaenzt werden.

Max Becker
Verantwortlich fuer diesen RechnerMax BeckerDipl.-Finanzwirt · Finanzverwaltung NRW
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