Gerichtskostenrechner

Court cost calculator for civil procedures (GKG).

Gerichtskostenrechner

Kalkuliere Gerichtskosten je Instanz gemäß GKG und plane dein Prozesskostenrisiko.

Wissensblock & FAQ

Alle Infos zu Gerichtskosten nach GKG.

Die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) richten sich wie die Anwaltsgebühren nach dem Streitwert. Pro Instanz fällt eine bestimmte Anzahl von Gebühren an: typischerweise 3,0 für die Klageerhebung in erster Instanz, 4,0 in der Berufung und 5,0 in der Revision. Unser Gerichtskostenrechner nutzt die GKG-Tabelle und multipliziert sie mit der jeweiligen Gebührensatz-Zahl. So erkennst du sofort, welche Vorschüsse beim Gericht einzuzahlen sind.

Viele Verfahren enden durch gerichtlichen Vergleich. In diesem Fall fällt zusätzlich eine Vergleichsgebühr an (1,0 Gerichtskosten). Mit dem entsprechenden Toggle kannst du diese Position aktivieren. Ebenso kannst du optionale Gutachterkosten hinterlegen: Das Tool schlägt standardmäßig 2 % des Streitwerts (mindestens 400 EUR) vor – geeignet für eine grobe Budgetplanung, wenn Sachverständige voraussichtlich eingeschaltet werden.

Besonders wichtig ist das Prozesskostenrisiko. Das Gericht fordert den Vorschuss zunächst von der Partei, die das Verfahren einleitet. Am Ende wird entsprechend dem Obsiegen oder Unterliegen verteilt. Deshalb zeigen wir zusätzlich den Betrag, den du je Partei einkalkulieren solltest. Kombiniere diese Zahl mit den Anwaltskosten (siehe Anwaltskostenrechner), um Mandanten vollständig zu beraten oder interne Budgets freigeben zu lassen.

Im Info-Block findest du mehr als 300 Wörter Hintergrund: Welche Anträge lösen zusätzliche Gebühren aus (z. B. einstweilige Verfügung, Widerklage, Streitverkündung)? Wie verhält es sich mit Teilklagen oder negativen Feststellungsklagen? Und wie bekommst du Vorschüsse bei übereinstimmender Erledigung zurück? Die FAQ beantwortet Fragen zur PKH/VKH (Prozess-/Verfahrenskostenhilfe), zur Kostenreihenfolge bei Vergleich und zur Kostentragung im arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz. Damit ist der Rechner ein unverzichtbares Tool für Litigation-Teams und Rechtsabteilungen.

Wer zahlt den Gerichtskostenvorschuss?

Die klagende Partei muss die Gebühren einzahlen. Ohne Vorschuss wird die Klage nicht zugestellt (§ 12 GKG). Bei Widerklage oder Berufung zahlt die jeweilige Partei, die den Rechtszug eröffnet.

Was passiert bei Vergleich?

Kommt es vor Gericht zu einem Vergleich, fällt eine zusätzliche Gebühr an, gleichzeitig reduziert sich aber in vielen Fällen das Prozesskostenrisiko, weil weniger Instanzen durchlaufen werden. Häufig tragen die Parteien die Kosten gegeneinander auf.

Sind arbeitsgerichtliche Kosten identisch?

Arbeitsgerichte verwenden ebenfalls das GKG, allerdings trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Unser Rechner zeigt die Gerichtskosten, Anwaltskosten musst du separat kalkulieren.