Arbeitslosenversicherungs Rechner
Berechnet Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung.
Arbeitslosenversicherungsrechner
Ermitteln Sie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze.
Wissenswertes zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bei 2,6 %. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die Beitragsbemessungsgrenze unterscheidet sich zwischen West und Ost.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- West: 7.550,00 € pro Monat (90.600,00 € pro Jahr).
- Ost: 7.450,00 € pro Monat (89.400,00 € pro Jahr).
Hinweis: Beiträge oberhalb der Bemessungsgrenze fallen nicht an. Bei Teilzeitarbeit oder Beschäftigungswechseln reduziert sich der Jahresbeitrag entsprechend der Zahl der beitragspflichtigen Monate.
Methodik & Quellen
TransparenzFormeln, Annahmen und Grenzen dieses Rechners.
Quellenbasis
- EStG 2026 (§32a, §34, §35a), EStDV
- BMF: Einkommensteuertarif 2026, SolzG, Kirchensteuersaetze (Laender)
- SV: BBG 2026, Beitragssaetze GKV/PV/RV/ALV
Abgrenzung
Keine individuelle Beratung; Sonderfaelle wie Auslandsfaelle, aeltere Steuerjahre oder Spezialtarife koennen abweichen.
