Progressionsvorbehalt-Rechner
Taxation of Additional Income Calculator
Progressionsvorbehalt-Rechner
Simuliere den Steueraufschlag durch steuerfreie Lohnersatzleistungen gemäss § 32b EStG.
Progressionswissen
Best-Practices, Beispiele und FAQ.
Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Insolvenzgeld sind steuerfrei – sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das bedeutet: Die Leistungen werden dem z.v.E. nur fiktiv hinzugerechnet, um den Steuersatz zu bestimmen. Dieser hoehere Prozentsatz wird anschliessend auf das regulär zu versteuernde Einkommen angewendet. Unser Rechner bildet genau diesen Mechanismus nach und vergleicht die Steuerbelastung mit und ohne Progression.
Du trägst dein erwartetes zu versteuerndes Einkommen ein (z. B. laut Gehaltsrechner oder früherem Steuerbescheid) sowie die Summe sämtlicher progressionspflichtiger Leistungen. Zusätzlich erfassest du individuelle Abzüge wie Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder Freibetraege, die ausschliesslich auf die Ersatzleistungen entfallen (z. B. Versicherungsbeitraege waehrend Krankengeldbezug). So bleibst du nah an der Veranlagung des Finanzamts.
Der Rechner liefert detaillierte Ergebnisse: Einkommenssteuer, Soli und Kirchensteuer sowohl ohne als auch mit Progressionsvorbehalt, die effektive Durchschnittssteuer sowie die zusätzliche Nachzahlung. Damit kannst du Ruecklagen bilden oder sofort einen Lohnsteuer-Freibetrag beantragen. Steuerberater:innen und Lohnbuchhaltungen nutzen den Output, um Mandanten nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld oder Elterngeld auf moegliche Nachzahlungen vorzubereiten.
Im Wissensblock findest du ueber 300 Woerter Praxisinfos: Welche Leistungen fallen unter den Progressionsvorbehalt, wie funktioniert die Gegenrechnung von Pauschsaetzen, was passiert bei Ehegatten oder wenn im selben Jahr sowohl Elterngeld als auch Arbeitslosengeld bezogen wurde? Die FAQ klaert ausserdem, wie sich negative Einkuenfte oder Verlustvortraege auswirken und wie du die Werte aus dem Steuerbescheid (Anlage “Sonstiges”) korrekt uebernimmst. So wird das Tool zu einem Best-in-Class Begleiter fuer Jahresendgespraeche, Liquiditaetsplanung oder Steuererklä rungs-Checks.
Welche Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?
Typische Beispiele: Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit sowie steuerfreie Auslandsbezüge (z. B. Entwicklungshelfer). ALG II / Buergergeld gehoert nicht dazu.
Wie erfahre ich den tatsaechlichen Zusatzbetrag vom Finanzamt?
Im Steuerbescheid findest du eine Zeile “Erhoehungsbetrag nach § 32b EStG”. Unser Rechner schaetzt diesen Betrag vorab, indem er die gesetzlichen Tarife 2025 auf dein Szenario anwendet. Abweichungen koennen entstehen, wenn weitere Einkuenfte oder Sonderausgaben vorliegen.
Kann ich Freibetraege oder Verlustvortraege gegenrechnen?
Ja. Trage die Anteiligen Deductions im Feld “Abzuege, die nur auf die Leistungen entfallen” ein. Negative Einkuenfte oder Verlustvortraege muessen zusaetzlich in der Steuererklaerung beruecksichtigt werden – sie senken dein z.v.E. und damit auch den Progressionssatz.
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Stoeber weiter: schnelle Spruenge zu passenden Umrechnern.