Indexmietrechner
Adjust rental contracts tied to the German consumer price index.
Indexmietrechner
Passe Mietvertraege an den Verbraucherpreisindex (VPI) an. Der Rechner zeigt den zulaessigen Mietbetrag, die Veraenderung seit Vertragsbeginn sowie die Differenz zur letzten Erhoehung.
So funktioniert die Indexmiete
Indexmietvertraege verknuepfen die Miete mit dem Verbraucherpreisindex (VPI). Steigt der VPI, darf die Miete im gleichen prozentualen Umfang erhoeht werden. Voraussetzung: Im Vertrag ist die Indexmiete eindeutig vereinbart und die letzte Erhoehung liegt mindestens 12 Monate zurueck. Der Rechner greift diese Logik auf: Aus Basisindex und aktuellem Index entsteht ein Multiplikationsfaktor. Multipliziert mit der Ausgangsmiete ergibt sich die neue theoretische Kaltmiete.
Optional kannst du den Index der letzten Anpassung hinterlegen. So erkennst du, wie stark die Miete seitdem steigen duerfte und ob eine neue Anpassung wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein eigenes Cap sorgt dafuer, dass du wirtschaftlich vertretbare Grenzen nicht ueberschreitest oder Ruecksicht auf Mieter:innen nimmst. Der Rechner zeigt zudem Warmmieten an, damit du Nebenkostenbescheide und Gesamtbelastung im Blick behaeltst.
Praxis-Tipps
- Dokumentiere den verwendeten Index (Monat und Jahr) in deinem Anpassungsschreiben. Die Werte liefert das Statistische Bundesamt (Destatis).
- Beruecksichtige regionale Mietspiegel. Auch bei Indexmiete sollte die ortsuebliche Vergleichsmiete nicht dauerhaft ueberschritten werden.
- Mietanpassungen koennen nur schriftlich verlangt werden. Der neue Betrag gilt fruehestens zwei volle Monate nach Zugang des Schreibens.
- In Phasen fallender Inflation kann der VPI sinken. Dann besteht kein Anspruch auf Erhoehung; eine Senkung ist jedoch nicht zwingend.
FAQ
- Was passiert, wenn der Index faellt?
- Die Miete darf nicht automatisch gesenkt werden, ausser der Vertrag enthaelt eine entsprechende Klausel. Ein Anspruch der Mieter:innen auf Reduktion besteht nur, wenn es vereinbart wurde.
- Kann ich gleichzeitig Modernisierungsmieterhoehungen verlangen?
- Nein. Waehrend der Laufzeit einer Indexmiete sind andere Erhoehungstatbestaende (Kappungsgrenze, Vergleichsmiete, Modernisierung) ausgeschlossen. Ausnahme: Betriebskostenanpassungen.
- Welchen Index muss ich verwenden?
- Verwende den VPI insgesamt (Verbraucherpreisindex fuer Deutschland, Basisjahr 2020 = 100). Einzelne Teilindizes sind unueblich und sollten nur verwendet werden, wenn sie im Vertrag explizit genannt sind.
Hinweis: Die Indexmiete erfordert eine schriftliche Erklaerung an die Mieter:innen. Nutze das Ergebnis als Grundlage und pruefe rechtliche Rahmenbedingungen (Mietrecht, gueltige Kappungsgrenzen) im Einzelfall.
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