Erbschaftsteuer-Rechner

Nachlasswert, Freibetrag und Erbschaftsteuer fuer alle Steuerklassen berechnen.

Erbschaftsteuer-Rechner

Berechne Nachlasssteuer inklusive Freibetrag, Kosten und effektiver Steuerquote.

Warum dieser Rechner hilft

Benefit-Text und FAQ fuer Nachlassplanung.

Der Erbschaftsteuer-Rechner macht das komplexe deutsche Erbrecht in vier Kennzahlen nachvollziehbar: Nachlasswert, abzugsfaehige Kosten, Freibetrag und Steuerbetrag. Du traegst den Nachlasswert ein, wählst die Steuerklasse und bekommst sofort eine belastbare Steuerprognose inklusive effektiver Steuerquote. Das hilft Erben, Testamentsvollstreckern und Steuerberaterteams gleichermaßen.

Besonders nuetzlich ist die dynamische Freibetragslogik: Kinder, Ehepartner oder entfernte Verwandte erhalten automatisch den passenden Freibetrag, waehrend Schulden oder Beerdigungskosten von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Eine klar strukturierte Ergebnisbox zeigt, ob der Freibetrag den Nachlass komplett abdeckt, wie hoch die Steuer in Euro ist und welche Massnahmen (Schenkungen, Nießbrauch, Vermoegenssplitting) sich lohnen koennten.

Der Benefit-Text erklaert in rund 300 Woertern, wie du Schenkungen uebers Jahr verteilst, welche Fristen fuer Zehn-Jahres-Zyklus gelten und wie du mit Nießbrauch oder Wohnrechten die Steuerlast reduzierst. Die FAQ beantwortet haeufige Fragen zu Bewertungsabschlaegen, Immobilienübertragungen und Patchwork-Konstellationen. Fazit: Du erhaeltst eine transparente Entscheidungsgrundlage fuer Nachlassplanung und Verhandlungen mit Finanzamt oder Erbengemeinschaft.

Kann ich Schenkungen vom Nachlass abziehen?

Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre werden dem Nachlass zugerechnet. Nutze Schenkungen fruehzeitig, um Freibetraege mehrfach zu verwenden.

Wie werden Immobilien bewertet?

Das Finanzamt nutzt Verkehrswertverfahren (Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwert). Unser Rechner verwendet den angegebenen Nachlasswert – setze hier den voraussichtlichen Verkehrswert an.

Gelten Schulden oder Grabkosten als Abzug?

Ja. Hypotheken, Darlehen sowie angemessene Beerdigungs- oder Grabpflegekosten mindern die Bemessungsgrundlage. Trage sie als Schulden/Beerdigungskosten ein.