Kaffeesteuer-Rechner
Coffee Tax Calculator
Kaffeesteuer-Rechner
Berechne die deutsche Kaffeesteuer für Röst- und löslichen Kaffee (€/kg) sowie für kaffeehaltige Waren (Stufentarif nach g Kaffee je kg Ware).
Wie der Kaffeesteuer-Rechner arbeitet
Für Kaffee im engeren Sinn werden zwei Arten besteuert: Röstkaffee und löslicher Kaffee (beide auch entkoffeiniert). Die Steuersätze betragen 2,19 €/kg für Röstkaffee und 4,78 €/kg für löslichen Kaffee. Mischungen werden anteilig nach den enthaltenen Kaffeearten behandelt. Die Steuer fällt typischerweise an, wenn Kaffee in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird (z. B. Entnahme aus dem Steuerlager).
Kaffeehaltige Waren (z. B. Getränke oder Süßwaren) sind Produkte mit 10–900 g Kaffee je kg Ware. Für sie gelten pauschale Stufensätze je kg Ware, getrennt nach Röstkaffee- und Löslich-Anteil. Unterschreitet der Gehalt 10 g/kg, fällt keine Kaffeesteuer an. Liegt der Gehalt über 900 g/kg, wird die Ware so besteuert, als handle es sich um Kaffee (auf Basis der tatsächlichen Kaffeemenge). Unser Rechner bildet diese Systematik ab: Du gibst den g/kg-Gehalt, die Kaffeeart im Produkt und das Warengewicht an – wir wählen automatisch die passende Stufe bzw. die Kaffee-Besteuerung.
Tipps & Hinweise
- Entkoffeiniert wird wie normaler Kaffee besteuert.
- Für Warensendungen innerhalb der EU/aus Drittländern gelten zoll-/verbrauchsteuerliche Verfahren; gewerblich sind in der Regel Anmeldungen nötig.
- Dieser Rechner liefert eine praxisnahe Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung durch Zoll/Finanzamt.
Rechtsgrundlagen: § 2 KaffeeStG (Steuertarif) und Informationen von BMF/Zoll. Werte können sich ändern.
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