Gewerbesteuerrechner

Local Business Tax Calculator

Gewerbesteuerrechner

Berechne deine Gewerbesteuer inkl. Hinzurechnungen, Kürzungen, Verlustvortrag, Abrundung, Freibetrag, Messzahl 3,5 % und Hebesatz. Optional mit § 35 EStG-Anrechnung.

Einzelunternehmen / Personengesellschaft (Freibetrag 24.500 €)

Hinzurechnungen (§ 8 Nr. 1 GewStG)

Pauschale Finanzierungsanteile: 100 % (Zinsen/Renten/stille), 20 % (bewegliche Mieten), 50 % (unbewegliche Mieten), 25 % (Lizenzen). Auf die gewichtete Summe gilt der Freibetrag; der Überschuss wird zu 25 % hinzugerechnet.
z. B. Grundbesitz-Kürzung, Schachtelprivileg, Auslands-BSt.
Effektive Satzbelastung: 14,0 % vom Gewerbeertrag nach Freibetrag.
Anrechnung = min(3,8 × Messbetrag, eingegebener ESt-Anteil). Reduziert nur die ESt, nicht die Gewerbesteuer.

So funktioniert der Gewerbesteuerrechner

Der Rechner bildet die zentrale Logik der deutschen Gewerbesteuer ab. Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb. Danach greifen die Hinzurechnungen gemäß § 8 Nr. 1 GewStG: Bestimmte Finanzierungsentgelte werden pauschal als Finanzierungsanteil gewichtet (100 % für Zinsen/Renten/stille Beteiligungen, 20 % für Mieten/Pachten/Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter, 50 % für unbewegliche und 25 % für Lizenzen/Rechte). Auf die so gewichtete Summe wird ein Freibetrag für Finanzierungsentgelte angerechnet; nur der Überschuss wird mit 25 % hinzugerechnet.

Danach ziehen wir optionale Kürzungen nach § 9 GewStG (z. B. Grundbesitz-Kürzung, Schachtelprivileg, Auslands-Betriebsstätten) ab. Ein vorhandener Verlustvortrag mindert den Gewerbeertrag bis mindestens 0. Anschließend wird auf volle 100 € abgerundet und der Rechtsform-Freibetrag berücksichtigt: 24.500 € für Einzelunternehmen/Personengesellschaften, 5.000 € für bestimmte juristische Personen, kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften. Der verbleibende Gewerbeertrag wird mit der Messzahl 3,5 % multipliziert – es entsteht der Gewerbesteuermessbetrag.

Die eigentliche Gewerbesteuer ergibt sich durch Multiplikation mit dem kommunalen Hebesatz (z. B. 400 %). Der resultierende effektive Satz auf den Gewerbeertrag nach Freibetrag beträgt daher Hebesatz × 3,5 % (z. B. 14 % bei 400 %). Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer kann die § 35 EStG-Anrechnung die Einkommensteuer um bis zu 3,8 × Messbetrag mindern (gedeckelt auf die auf die gewerblichen Einkünfte entfallende ESt). Unsere Ausgabe zeigt daher optional die Netto-Mehrbelastung nach dieser Anrechnung.

Die Berechnung ist fachlich sauber, aber vereinfacht und ersetzt keine individuelle Beratung. Spezielle Konstellationen (Organschaft, Zerlegung auf mehrere Gemeinden, Hinzurechnungen außerhalb § 8 Nr. 1, Übergangs- und Bagatellregeln) sind nicht enthalten.