Gewerbesteuerrechner
Local Business Tax Calculator
Gewerbesteuerrechner
Berechne deine Gewerbesteuer inkl. Hinzurechnungen, Kürzungen, Verlustvortrag, Abrundung, Freibetrag, Messzahl 3,5 % und Hebesatz. Optional mit § 35 EStG-Anrechnung.
Hinzurechnungen (§ 8 Nr. 1 GewStG)
Pauschale Finanzierungsanteile: 100 % (Zinsen/Renten/stille), 20 % (bewegliche Mieten), 50 % (unbewegliche Mieten), 25 % (Lizenzen). Auf die gewichtete Summe gilt der Freibetrag; der Überschuss wird zu 25 % hinzugerechnet.So funktioniert der Gewerbesteuerrechner
Der Rechner bildet die zentrale Logik der deutschen Gewerbesteuer ab. Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb. Danach greifen die Hinzurechnungen gemäß § 8 Nr. 1 GewStG: Bestimmte Finanzierungsentgelte werden pauschal als Finanzierungsanteil gewichtet (100 % für Zinsen/Renten/stille Beteiligungen, 20 % für Mieten/Pachten/Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter, 50 % für unbewegliche und 25 % für Lizenzen/Rechte). Auf die so gewichtete Summe wird ein Freibetrag für Finanzierungsentgelte angerechnet; nur der Überschuss wird mit 25 % hinzugerechnet.
Danach ziehen wir optionale Kürzungen nach § 9 GewStG (z. B. Grundbesitz-Kürzung, Schachtelprivileg, Auslands-Betriebsstätten) ab. Ein vorhandener Verlustvortrag mindert den Gewerbeertrag bis mindestens 0. Anschließend wird auf volle 100 € abgerundet und der Rechtsform-Freibetrag berücksichtigt: 24.500 € für Einzelunternehmen/Personengesellschaften, 5.000 € für bestimmte juristische Personen, kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften. Der verbleibende Gewerbeertrag wird mit der Messzahl 3,5 % multipliziert – es entsteht der Gewerbesteuermessbetrag.
Die eigentliche Gewerbesteuer ergibt sich durch Multiplikation mit dem kommunalen Hebesatz (z. B. 400 %). Der resultierende effektive Satz auf den Gewerbeertrag nach Freibetrag beträgt daher Hebesatz × 3,5 % (z. B. 14 % bei 400 %). Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer kann die § 35 EStG-Anrechnung die Einkommensteuer um bis zu 3,8 × Messbetrag mindern (gedeckelt auf die auf die gewerblichen Einkünfte entfallende ESt). Unsere Ausgabe zeigt daher optional die Netto-Mehrbelastung nach dieser Anrechnung.
Die Berechnung ist fachlich sauber, aber vereinfacht und ersetzt keine individuelle Beratung. Spezielle Konstellationen (Organschaft, Zerlegung auf mehrere Gemeinden, Hinzurechnungen außerhalb § 8 Nr. 1, Übergangs- und Bagatellregeln) sind nicht enthalten.
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